Sowohl für die Ausleihe von Medien physischer Art als auch für das Angebot an Online-Medien sowie für die Geräte, die wir verleihen, gelten bestimmte Leih- und Nutzungsbestimmungen.
§ 1 Allgemeine Benutzungsbedingungen für Medien und Geräte
- Das Medienzentrum Kreis- und Stadtbildstelle Fulda ist eine Serviceeinrichtung für Schulen in Trägerschaft vom Landkreis Fulda und Stadt Fulda . Privatpersonen, Vereine und Unternehmen im Non-Profit-Bereich können die Dienstleistungen des Medienzentrums nur in absoluten Ausnahmefällen in Anspruch nehmen. In diesem Fall entscheidet die Leitung des Medienzentrums und informiert über weitere Vorgehensweise.
- Für jede Überlassung ist ein schriftlicher Vertrag zu schließen. Mit dem Entleihen von Medien und Geräten bzw. der Online-Nutzung oder dem Herunterladen von Medien erkennt der Benutzer/die Benutzerin die Nutzungs- und Verleihbedingungen an.
- Der Benutzer/Die Benutzerin haftet bei Verlust oder Beschädigung für alle Schäden, die an den benutzten Medien und Geräten entstehen und die in ursächlichen Zusammenhang mit der Benutzung stehen und zwar in Höhe des Wiederbeschaffungs- bzw. Wiederherstellungspreises.
- Die übliche Verleihdauer für Medien auf Datenträgern beträgt 14 Tage. Eine längere Ausleihe ist nach vorheriger Absprache mit dem Medienzentrum Fulda möglich. Verlängerungen sind möglich, wenn keine Vorbestellungen für die Medien vorliegen. Die Benutzungsdauer für Geräte wird individuell vereinbart. Die Benutzungsdauer für Online-Medien ergibt sich aus der jeweiligen Lizenzlaufzeit.
§ 2 Spezielle Benutzungsbedingungen für Medien auf Datenträgern
- Es ist untersagt, Medien zu vervielfältigen oder an Dritte weiter zu verleihen. Dies gilt nicht, wenn die Lizenzbedingungen für ein Medium ausdrücklich etwas anderes vorsehen, z.B. bei einigen als Landeslizenz hessenweit angeschafften Medien.
§ 3 Spezielle Benutzungsbedingungen Online-Medien
- Die vom Medienzentrum online zur Verfügung gestellten Medien dürfen nur von Lehrkräften bzw. pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von Schulen im Zuständigkeitsbereich des Medienzentrums Fulda genutzt werden.
- Im Rahmen schulischer Nutzung ist das Kopieren der Medien auf mobile Trägermedien erlaubt, soweit dies im Rahmen einer schulischen Nutzung erforderlich ist. Darüber hinaus ist sowohl für Lehrkräfte als auch in Ausnahmefällen für Schülerinnen und Schüler die Nutzung der Medien auf dem privaten PC erlaubt, soweit die Nutzung im schulischen Kontext stattfindet (z.B. Unterrichtsvorbereitung, Hausaufgaben, Referatsvorbereitung).Schülerinnen und Schüler dürfen den Zugang zu diesen Medien ausschließlich in Form mobiler Trägermedien erhalten. Sie sind nicht berechtigt, Medien herunterzuladen.
- Die Bearbeitung der Medien selbst sowie ihre Verarbeitung, insbesondere die Mischung mit anderen Materialien, sind nur zu Übungszwecken zulässig, solange gewährleistet ist, dass das neu hergestellte Werk nur im Klassen- oder Arbeitsgemeinschaftsverbund präsentiert und im übrigen nicht veröffentlicht wird.
- Nach Beendigung der Arbeiten mit den jeweiligen Medien, spätestens jedoch nach Ablauf der Lizenzzeit, sind die Medien auch von Trägermedien sowie von den PCs der Lehrkräfte sowie der Schülerinnen und Schüler zu löschen. Eine Speicherung der Medien auf Vorrat ist nicht zulässig.
- Die Rechte der Verwertungsgesellschaften, insbesondere der GEMA, sind zu beachten und gegebenenfalls einzuholen und abzugelten.
- Ansonsten gelten die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes und des BGB.
§ 4 Spezielle Benutzungsbedingungen für Geräte
- Geräte werden bereitgestellt für Schulen in Trägerschaft vom Landkreis Fulda und Stadt Fulda
- Der Verleih von Geräten erfolgt nur an Lehrkräften bzw. pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von Schulen im Zuständigkeitsbereich des Medienzentrums Fulda. Stets muss eine volljährige, leihberechtigte Person Entleiher sein. Er oder sie erkennt die Benutzungs- und Verleihbedingungen an und haftet somit für die entliehenen Geräte, selbst wenn Abholung und Rückgabe der Geräte durch andere Personen erfolgen. Sollen andere Personen die Geräte abholen und zurückbringen, so muss dies angekündigt werden. Die Verantwortung verbleibt aber in jedem Fall bei der Lehrkraft.
- Entliehene Geräte dürfen nur von sachkundigen Personen bedient werden. Der Verleih erfolgt grundsätzlich nur an einzelne Personen, die persönlich für die entliehenen Gegenstände haften. Die Ausleihe einiger Geräte erfolgt nur an Personen ab 18 Jahren. Näheres regelt die Leitung des Medienzentrums.
- Die entleihende Person bestätigt mit ihrer Unterschrift die Medien und Geräte in einwandfrei funktionsfähigem Zustand übernommen zu haben. Die Person soll sich hiervon bei der Übergabe im Medienzentrum überzeugen oder die abholende Person beauftragen, dies in ihrem Namen zu tun.
- Der schriftlich festgehaltene Rückgabetermin ist verbindlich.
- Bei Geräten, die die entleihende Person selber mit eigenen Daten bespielt, (wie z.B. Video-/Audioaufnahmen, u.ä.) ist bei der Geräterückgabe dafür Sorge zu tragen, dass alle Daten gelöscht bzw. die eingelegten Speichermedien formatiert sind, sodass keine eigenen Daten bzw. Datenreste bei Rückgabe vorhanden sind.
- Falls bei der Rückgabe noch persönliche Daten / Datenreste auf den Geräten sind, werden die Daten ohne Rückfrage gelöscht bzw. die Speichermedien ohne Rückfrage formatiert.
- Die Geräte dürfen nicht zweckentfremdet werden.
- Zuwiderhandlungen führen zum Ausschluss von weiteren Verleihvorgängen.
- Da der Wert einiger Geräte vier- bis fünfstellige Summen (in Euro) beträgt, wird zum Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung oder einer Berufshaftpflichtversicherung geraten, sofern diese Absicherung nicht über den Arbeitgeber besteht.
§ 5 Benutzungsentgelte
- Für Schulen in Trägerschaft vom Landkreis Fulda und Stadt Fulda ist der Verleih kostenlos.
Diese Benutzungsordnung tritt am 01.08.2020 in Kraft.
Nutzungsbedingungen für Online-Medien
Aufgrund der Lieferverträge mit den Medienanbietern ergeben sich die aufgegeführten Nutzungsbedinungen der Online-Medien.
Die Online-Medien stehen Lehrkräften, die an Schulen im Zuständigkeitsbereich des Medienzentrums Fulda unterrichten und deren Träger sich an der Finanzierung der Medien beteiligen, kostenlos zur Verfügung.
Selbstverständlich sind auch hier die Regelungen des Urheber- und Lizenzrechts zu beachten. Die Weitergabe der Medien an Nutzer außerhalb der genannten Einrichtungen ist verboten.
Die Anmeldedaten dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.
Im Rahmen schulischer Nutzung ist das Kopieren der Medien auf mobile Trägermedien, sowie auf dem Schulserver erlaubt, soweit dies im Rahmen einer schulischen Nutzung erforderlich ist.
Darüber hinaus ist sowohl für Lehrkräfte als auch in Ausnahmefällen für Schülerinnen und Schüler des Vertragspartners die Nutzung der Medien auf dem heimischen PC erlaubt, soweit die Nutzung im schulischen Kontext stattfindet (z.B. Unterrichtsvorbereitung, Hausaufgaben, Referatsvorbereitung).
Schülerinnen und Schüler erhalten den Zugang zu diesen Medien ausschließlich in Form mobiler Trägermedien, Zugriff über zugangsbeschränkte Räume in einem Lernmanagementsystem oder im Streamingverfahren.
Sie sind nicht berechtigt, Medien downzuloaden.
Nach Beendigung der Arbeiten mit den jeweiligen Medien, spätestens jedoch nach Ablauf der Lizenzzeit, sind die Medien von Trägermedien, sowie von den Rechnern der Lehrkräfte, sowie der Schülerinnen und Schüler zu löschen.
Eine Speicherung der Medien auf Vorrat findet nicht statt.
Die Bearbeitung der Medien selbst, sowie ihre Verarbeitung, insbesondere die Mischung mit anderen Materialien, sind nur zu Übungszwecken zulässig, solange gewährleistet ist, dass das neu hergestellte Werk nur im Klassen- oder Arbeitsgemeinschaftsverbund präsentiert und im Übrigen nicht veröffentlicht wird.